SONDERVERKAUFSPREIS (SVKP) FÜR BESTIMMTE BERUFSGRUPPEN

Den Sonderverkaufspreis (SVKP) erhalten gegen entsprechenden Nachweis Beamte und Angestellte im In- und Ausland, die bei folgenden Firmen oder Behörden beschäftigt sind: Sicherheits- und Rettungsdienste, städtische Behörden, Polizei, Justiz, Bundespolizei, Zoll, THW, Feuerwehr, Polizeianwärter/Polizeischüler, Bildungszentrum der Sicherheitsakademie (BZS), Magistrate, Aufsichtsorgane, Bundesheer und Bundeswehr. Bei Aktionsartikeln wird kein gesonderter Rabatt gewährt.

Der normale Verkaufspreis (VP) gilt für alle Besteller, die nicht den Sonderverkaufspreis (SVKP) erhalten.